Betreuungsrecht dient als Schutz und Absicherung für Menschen

Das Betreuungsrecht dient als Schutz und Absicherung für Menschen, die nicht in der Lage sind, ganz oder teilweise mit einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung fertig zu werden und daher Hilfe von anderen benötigen. Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit auftreten, sondern beispielsweise auch durch einen Unfall, bei dem der Betroffene ganz oder teilweise unfähig wird zu handeln. In diesen Fällen kann die Bestellung eines gesetzlichen Vormunds erforderlich sein. Eine Betreuung ist nicht von Nöten, wenn man mit einer vorsorglichen Vollmacht die Angelegenheiten des Erwachsenen durch einen Bevollmächtigten oder Bevollmächtigte gut bewältigt werden.

Vorsorgevollmacht
Durch die Vorsorgevollmacht, geben Sie einer Person Ihrer Wahl die Macht an Ihrer Stelle zu handeln. Die Vollmacht gibt an, ob sich die Ausübung auf bestimmte Einzelfragen oder sogar auf alle beziehen. Sie können zustimmen, dass die Vorsorgevollmacht nur verwendet werden kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre eigenen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vollmacht gibt Ihnen das Recht, auf eine Einstellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu verzichten. Sie sollten die Vorsorgevollmacht jedoch nur jemandem verschreiben, dem Sie vertrauen, und dem Sie glauben, dass er nur in Ihrem Interesse handelt.

Um jedem Zweifel an der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht entgegenzuwirken, können Sie die Vollmacht von einem Notar beglaubigen lassen. Stellen Sie immer sicher, dass die Vorsorgevollmacht bei Bedarf verfügbar ist. Sie können die Tatsache der Rentenbewilligung und den Namen der bevollmächtigten Person (en) auch im zentralen Pensionsregister der Bundesnotarkammer registrieren.

Wichtig:
Die Kreditinstitute prüfen die Existenz einer effektiven Vorsorgevollmacht, um Bankgeschäfte mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Sie wollen sich und ihre Kunden vor unangemessenem Zugriff auf den Kontostand schützen. Bei der Abgabe einer einfachen Vollmacht ist unklar, ob die Unterschrift authentisch ist und ob der Auftraggeber oder Auftraggeber zum Zeitpunkt der Unterzeichnung rechtsgültig war.

Betreuungsverfügung
Sollte der Fall eintreffen, dass sie nicht mehr in der Lage sind ihr Geschäfte zu führen und sie auch keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird das Gericht einen gesetzlichen Vormund ernennen. Das Gericht prüft nicht nur allgemein, ob Sorgfalt geboten ist. Es muss auch im Einzelfall festlegen, für welche Aufgaben ein besonderer Pflegebedarf besteht. Rechtshilfe wird nur für Bereiche gewährt, in denen Ihr Unternehmen nicht durch andere Unterstützung, die keinen gesetzlichen Vertreter erfordert, sowie durch einen gesetzlichen Vormund erworben werden kann.

Im Alltag wird das Wort „Betreuung“ oft missverstanden und mit Sozialschutz verwechselt. Viele Menschen gehen davon aus, dass Rechtsberatung eine praktische und persönliche Hilfe im Umgang mit dem Alltag ist. Der Bevollmächtigte muss jedoch rechtlich die Geschäfte der betreffenden Person abschließen. Rechtliche Betreuer sollten daher mehr am öffentlichen Leben und an rechtlichen Beziehungen teilnehmen können. Er sollte sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen als Teil seiner Fähigkeiten begreifen können. Der Betreuer muss zur Nutzung von Rehabilitationsmöglichkeiten beitragen.

Der Betreuer muss so weit wie möglich auf die Wünsche der betreuten Person eingehen. Es kann nicht einfach auf seinem Kopf entschieden werden. Der Vorgesetzte sollte im Vorfeld immer wichtige Fragen mit ihm besprechen.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder im Voraus entscheiden, welche Person das Gericht als Vormund oder Rechtsberater in Betracht ziehen kann. In einfachere Weise können Sie festlegen, wen Sie als Vorgesetzter qualifiziert genug finden und wen nicht. Es ist auch möglich, den Inhalt des Supervisors zu definieren, zum Beispiel, welche Wünsche und Geweben zu respektieren sind, oder im Fall von Pflege, ob Sie häuslichen Pflege oder ein Pflegeheim bevorzugen. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden und dann wirksam gemacht werden.