Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung

Wer bereits über eine Patientenverfügung nachgedacht, diese erstellt und hinterlegt hat, hat bewiese, dass er durchaus bereit und in der Lage ist, Verantwortung zu tagen und zu übernehmen. Natürlich fällt ein keinem von uns leicht, sich mit Situationen zu befassen, die uns darüber nachdenken lassen, wie es bei Krankheit weitergehen soll. Wichtig ist dies, wenn es Situationen gibt, bei dem der Betreffende wegen Koma oder einer Bewusstlosigkeit größere Schäden im Gehirn entstanden, sind und dadurch geistige Behinderungen erlitten wurden.

Sollte es der Fall sein, dass ein Patient an Demenz oder sogar Alzheimer leidet, kann es durchaus passieren, dass mittels eines Gerichts ein Betreuer für die betreffende Person festgelegt wird. Damit Ihnen aber nicht vielleicht jemand zugesprochen wird, den Sie nicht leiden können oder mit dem Sie nicht klarkommen, müssen Sie eine Person, der Sie vollstes Vertrauen schenken wählen, und eine Betreuungsverfügung erstellen.

Wer eine Betreuungsverfügung benötigt

Für eine Betreuungsverfügung ist es nicht relevant, in welchem Alter Sie sind. Selbst bei einem jungen Erwachsen kann es wichtig werden, dass eine Betreuungsverfügung vorliegt. Üblicherweise wird aber im näheren Umfeld, dabei ist es völlig, egal ob es sich um Bekannte oder Familie handelt, eine Vorsorgevollmacht, die besagt, dass diese Person berechtigt ist, Entscheidungen zu treffen, ausgestellt und hinterlegt. Natürlich ist diese durchaus weitreichender und umfasst alle zugestandenen Bedürfnisse, welche mittels der Betreuungsverfügung hinterlegt wurden. Eine Betreuungsverfügung wird immer dann ausgestellt, wenn es keine Person mehr gibt, zu der eine starke Bindung besteht. Dies hat eben die Folge einer umfassenden Vollmacht, die einer Person zugewiesen wurde.

Was ohne eine Betreuungsverfügung passiert

Sollte zu dem Betreffenden keine Betreuungsverfügung hinterlegt sein, so muss durch ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt werden. Durch verschiedene Umstände, bei denen ein selbstverantwortliches Leben nicht mehr möglich ist, oder einem Betroffenen Gefahr droht, muss das Gericht so schnell wie möglich handeln. Hintergründe kann das Verschiedene haben. Dabei kann es sein, dass psychologische Erkrankungen, geistige Behinderungen nach einem Unfall eingetroffen sind. Solche Ausfälle können aber auch nach einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall auftreten. Selbst eine Bewusstlosigkeit, die nach einem Unfall erfolgt ist, können schon in jungen Jahren unerwartet auftreten.

Die häufigste Ursache bei der einer Betreuungsverfügung zum Einsatz kommt, ist eine Demenz im „hohen“ Alter. Viele Personen die einfach nicht mehr in der Lage sind eigene Entscheidungen zu treffen, haben in der Familie oder Verwandtschaft schon jemanden gefunden, der sie selbstverständlich betreut. Dennoch hat dies vor Gericht ohne Vollmacht keine Grundlage. Ohne diese Betreuungsverfügung muss durch ein Gericht der gesetzlich zustehende Betreuer festgelegt werden. Das Gericht ist sehr bemüht eine Person zu wählen, die aus dem Umfeld oder Familie stammt.

Was die Betreuungsverfügung beinhalten muss

Natürlich sagt nicht jeder von allein, dass er gerne ins Altersheim gehen möchte. Obwohl er dort medizinische Betreuung erhält und pflegetechnisch gut versorgt ist, möchten manche Menschen in ihrer eigenen Wohnung bleiben. Dabei ist es ihnen egal, ob sie dadurch einige Einbußen hinnehmen müssen.

Wer eine Betreuungsverfügung erstellt, kann bestimmen, wer dafür infrage kommt und wer nicht. Auch kann verfasst werden, wo die zu betreuende Person wohnen soll. Gleichzeitig kann in der Betreuungsverfügung verfasst werden in welchem Maße die Geschenke und Finanzen „weitergereicht“ werden dürfen.