Gültigkeit einer Patientenverfügung

Die Gültigkeit einer Patientenverfügung hängt von einigen Kriterien ab. Viele Menschen wissen nicht einmal die genauen Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Eine „Mustervorlage“ gibt es hierbei nicht, da jeder Mensch individuell ist und somit auch unterschiedliche Wünsche und Ansprüche hat. Aus diesem Grund ist eine gültige Patientenverfügung immer ein persönliches und angepasstes Dokument.

Kriterien für die Gültigkeit

  • Präzise Beschreibung
    Der Wille des Patienten muss aus medizinischer Sichte genauestens beschrieben werden. Dabei ist es äußerst wichtig die Voraussetzungen genau festzulegen. „Wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht“ oder „Keine lebensverlängernde Maßnahmen“ sind hierbei zu unpräzise und für Ärzte irrelevant.
  • Regelmäßige Aktualisierungen
    Bei rechtlichen Änderungen, medizinischen Neuerungen oder Veränderungen im persönlichen Gesundheitszustand ist eine Aktualisierung und Anpassungen der Patientenverfügungen dringen Notwendig. Ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.
  • Stetige Verfügbarkeit
    Ein schneller Ernstfall ist immer möglich und unvorhersehbar. Damit der behandelnde Arzt sofortige Einsicht in die Verfügung erhält sollte der Patient diese entweder stets bei sich tragen oder jederzeit online abrufbar sein.
  • Persönliche Unterschrift
    Die Patientenverfügung ist nur gültig wenn der Patient selbst und eigenhändig unterschrieben hat.

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Alternative:

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Absicherung bis zum Lebensende

Die Patientenverfügung ist bei regelmäßiger Aktualisierung bis zum Lebensende gültig. Ratsam ist eine Überarbeitung in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren.
Ändert sich in dieser Zeit nichts, genügt eine neue Unterschrift unter der Verfügung. Der aktuelle niedergeschriebene Wunsch und Wille des Patienten muss nur dem Arzt bekannt sein.

Wie lange genau ist die Patientenverfügung Gültig?

Wird die Verfügung nicht widerrufen oder gar vernichtet ist diese sogar über den Tod hinaus gültig. „Über den Tod hinaus“ gilt immer dann, wenn Angaben zur Organspende gemacht wurden.
Eine Verfügung handelt nur von medizinischer Behandlung oder Pflege. Alle anderen Dinge, wie Beispielsweise Angaben zur Bestattung, gehören nicht in die Patientenverfügung.
Zum Zeitpunkt des Widerrufes muss der Patient unbedingt einwilligungsfähig sein, d. h. bei vollen Sinnen. Ansonsten ist die Widerrufung als ungültig an zu sehen.

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Patientenverfügung ungültig

  • Ungenau oder veraltet
    Schwammige Formulierungen sorgen dafür, dass eine Patientenverfügung ungültig wird. Der behandelnde Arzt benötigt präzise und klare Aussagen zum Willen des Patienten. Zudem kann eine Verfügung als schnell unwirksam werden, wenn sie schon mehrere Jahre nicht mehr auf den neuesten Stand gebracht wurde. Eine Vorlage, z.B. aus dem Internet, ist im Notfall unwirksam, da sie medizinisch zu unpräzise oder veraltet ist.
  • Nicht einwilligungsfähig
    Leidet der Patient an einer psychischen Erkrankung oder an einer schweren Demenz verliert er seine Zurechnungsfähigkeit. Somit kann diese Person keine Patientenverfügung mehr verfassen, da er einwilligungsfähig sein muss. Sprich der Patient muss die Art, Bedeutung und Tragweite der einzelnen ärztlichen Maßnahmen erfassen und verstehen können. Es kann jedoch in diesen Fällen ein Betreuer vom Betreuungsgericht zugewiesen werden, der die medizinischen Entscheidungen auf der Grundlager der vermuteten Willens trifft.
  • Wunsch nach aktiver Sterbehilfe
    Aktive Sterbehilfe in Form von z. B. einer tödlichen Spritze kann verlockend sein. Jedoch ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland illegal und somit verboten. Wird dieser Wunsch in die Patientenverfügung aufgenommen, kann diese ungültig werden, da ein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt. Die indirekte oder passive Sterbehilfe ist hingegen in Deutschland erlaubt. Deswegen sollte in der Patientenverfügung angegeben werden ob diese Art der Sterbehilfe erwünscht ist oder nicht.

Tatsache ist jedoch, dass jedes Verlangen nach Tötung durch jemanden Anderen in einer Patientenverfügung als ungültig angesehen wird. Daran hat auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in extremen Ausnahmefälle das Recht einzuräumen kaum etwas geändert.

Beachtet ein Patient all diese Regelungen und Ratschläge besteht für den Patient keinerlei Gefahr eine ungültige Patientenverfügung zu Besitzen.