Muss sich der Arzt an die Patientenverfügung halten?

Es kann im Leben immer zu Situationen kommen, in welchen Du auf eine sogenannte und äußerst wichtige Patientenverfügung zurückgreifen musst. Eine solche Patientenverfügung ist immer sehr wichtig, wenn du vorhast dich einer riskanten Operation zu unterziehen oder einen anderen riskanten Eingriff planst. Denn, wenn es zu Komplikationen oder zu unvorhersehbaren Umständen kommen sollte, kannst Du Dir durch eine solche Patientenverfügung absolut sicher darüber sein, dass Dein Wille so geschieht und so ausgeführt wird, wie Du das möchtest und wie Du es in der Patientenverfügung festgehalten hast.

Die Patientenverfügung ist verbindlich
Die Umstände, welche die Patientenverfügung regeln sind gesetzlich vorgeschrieben und somit auch schriftlich festgehalten. In dem Gesetz steht, dass eine gültige Patientenverfügung immer verbindlich ist. Dass eine Patientenverfügung verbindlich ist heißt für Dich in diesem Fall, dass Du absolut und zu einhundert Prozent davon ausgehen kannst, dass sich der Arzt, welcher Dich behandelt, an die Patientenverfügung halten muss.

Wann ist eine Patientenverfügung verbindlich?
Eine Patientenverfügung ist im Grunde genommen immer verbindlich. Denn jeder Mensch hat das Recht darauf nach seinem Willen gefragt zu werden. Das gilt insbesondere für medizinische Eingriffe, welchen man sich unter gewissen Umständen unterziehen muss.

Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, dass Deine Patientenverfügung für den Arzt, welcher Dich behandelt, verbindlich ist. Denn nur so können unschöne Situationen vermieden werden, welche leider oft genug vorgekommen sind. Nicht selten versuchen Angehörige aus unterschiedlichen Gründen, die Ärzte zu Handlungen zu überreden, welche auf keinen Fall dem Willen des Patienten entsprechen und somit auch nicht in dessen Interesse sind. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass eine Patientenverfügung für einen Arzt absolut und vollkommen verbindlich ist. Zusammengefasst bedeutet dies für die Gültigkeit von einer Patientenverfügung, dass diese dann gültig ist, wenn die entsprechenden geltenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist immer dann gültig, wenn diese von einer Person erstellt wurde, welche ihr 18. Lebensjahr beendet hat und somit volljährig ist. Doch die Volljährigkeit an sich reicht nicht aus, um von der Gültigkeit der Patientenverfügung reden zu können. Damit die Patientenverfügung gültig und somit für Deinen behandelnden Arzt vollkommen verbindlich ist, muss sicher gestellt sein, dass Du zu dem Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung entscheidungsfähig warst.

Zudem muss die Patientenverfügung auf Deine aktuelle Lebens- und Behandlungssituation abgestimmt sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann kannst Du sicher sein, dass sich Dein Arzt zu einhundert Prozent an Deine Patientenverfügung halten muss.

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Gibt es Ausnahmen?
Im Grunde genommen kann man sagen, dass sich der Arzt auf jeden Fall und absolut verbindlich an die Patientenverfügung halten muss. Dennoch gibt es auch dort Ausnahmen, welche Du kennen solltest, damit Du diese unter Umständen verhindern und umgehen kannst. Zunächst einmal ist es vollkommen logisch, dass ein amtliches Dokument im Reinen mit den Gesetzen sein muss. Ist dies nicht der Fall und hast Du in Deiner Patientenverfügung Dinge wie Sterbehilfe stehen, welche gesetzlich verboten ist und durch welche sich der Arzt strafbar machen würde, wenn er sich an Deine Patientenverfügung hält, ist diese nicht gültig und somit für den Arzt auch nicht verbindlich. Eine weitere Ausnahme stellt sich ebenfalls dar, wenn jemand Deine Entscheidungsfähigkeit anzweifelt. Das kann unter Umständen passieren, wenn Angehörige nicht mit den Entscheidungen, welche in Deiner Patientenverfügung festgehalten werden, einverstanden sind. In einem solchen Fall ist die Patientenverfügung nicht gleich ungültig und unverbindlich für den Arzt, dennoch ist es sehr schwer diese gültig zu machen, wenn diese nicht beglaubigt ist. Aus diesem Grund ist es für Dich, damit Du immer vollkommen sicher sein kannst, dass Deine Patientenverfügung für Deinen Arzt verbindlich ist und er sich nach Deinem Willen richten muss, einen Notar oder einen Rechtsanwalt für die Erstellung der Patientenverfügung aufzusuchen.