Patientenvollmacht

Leider kann ein Mensch in Situationen kommen, in denen er nicht mehr selbstständig handeln kann. Das kann durch einen Autounfall passieren, wenn man davon Verletzungen davon getragen hat, die ein Koma verursacht haben. Aber auch ein Schlaganfall kann dazu führen, dass man zwischenzeitlich nicht mehr dazu fähig ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Der eigene Wille kann durch viele gar nicht so unwahrscheinliche Situationen verloren gehen – nicht erst in hohem Alter und einer eventuellen Demenz. Jeden Tag geraten Menschen in solche unangenehmen Situationen. Das kann auch schon in jungen Jahren passieren. Deshalb ist es immer besser, wenn man sich im Vorfeld seine Gedanken dazu gemacht hat und die nötigen Schritte eingeleitet hat – für den Fall der Fälle eben.

Die Vorsorgevollmacht ist ein juristisches mittel, welches es einem erlaubt, für den Fall vorzusorgen, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr durchsetzen kann. In dieser Art der Vollmacht legt man vorher – wenn man gesund und geistig völlig unversehrt ist – fest, dass ein anderer an Stelle seiner selbst die nötigen Entscheidungen für einen trifft. Selbstverständlich sucht man sich dafür einen Menschen, dem man voll und ganz zutraut, dass er oder sie auch die Entscheidungen trifft, welche im Interesse des Betroffenen liegen. Und natürlich spricht man vorher mit diesem Vertrauten darüber. Allerdings ist so eine Vorsorgevollmacht auch kein leichtfertig geschriebenes Dokument, sondern eine juristisch anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb wird eine Vorsorgevollmacht auch rechtlich sicher und individuell auf den Inhaber ausgelegt formuliert.

Man kann sich eine allgemeine Vorsorgevollmacht als Standard-Dokument herunterladen und diese dann als Grundlage für eine eigene Vorsorgevollmacht verwenden. Hierbei sollte wirklich auf die persönlichen Wünsche Bezug genommen werden und sie sollte nicht zu allgemein gehalten werden. Außerdem ist es sicherlich sinnvoll, wenn man gleich 2 oder mehr Exemplare davon anfertigt. Die gibt man dann natürlich an den oder die Bevollmächtigten und behält ein Exemplar für die eigenen Papiere. So ist im Ernstfall dafür gesorgt, dass der eigene Wille auch schnell und unkompliziert in die Tat umgesetzt wird. Es ist sogar möglich, dass man mehrere unterschiedliche Vorsorgevollmachten verfasst und diese an unterschiedliche Bevollmächtigte gibt, damit in unterschiedlichen Fällen auch unterschiedliche Menschen, denen man vertraut, die Entscheidungen treffen. Vielleicht traut man ja dem einen dies und dem anderen doch eher das zu. Theoretisch ist das juristisch machbar, allerdings erweist es sich in der Praxis als sehr schwierig durchführbar. Am einfachsten ist es, wenn ein Vertrauter die Vollmacht für die Vorsorge bekommt, sollte man selber – aus welchen Gründen auch immer – handlungsunfähig sein.

Abschließend soll hier noch einmal zusammengefasst werden, welche Schritte nötig sind, um eine juristisch lupenreine und moralisch vertretbare Vorsorgevollmacht zu erstellen. Zuerst besorgt man sich eine Standard-Vorsorgevollmacht, die man inhaltlich an die eigenen Wünsche anpasst. Anschließend muss man einen vertrauten finden, dem man in dieser Sache vollstes Vertrauen schenkt und der auch dazu bereit ist, die Vorsorgevollmacht anzunehmen und im Fall der Fälle durchzusetzen. Der nächste Schritt ist die detaillierte Festlegung des Inhalts. Es dürfen keine Unklarheiten dabei bleiben und alles muss juristisch unanfechtbar sein. Als letzten Schritt ist es am sinnvollsten, wenn man sich die erstellte Vorsorgevollmacht auch noch notariell beglaubigen lässt.