Betreuungsrecht dient als Schutz und Absicherung für Menschen

Betreuungsrecht dient als Schutz und Absicherung für Menschen

Das Betreuungsrecht dient als Schutz und Absicherung für Menschen, die nicht in der Lage sind, ganz oder teilweise mit einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung fertig zu werden und daher Hilfe von anderen benötigen. Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit auftreten, sondern beispielsweise auch durch einen Unfall, bei dem der Betroffene ganz oder teilweise unfähig wird zu handeln. In diesen Fällen kann die Bestellung eines gesetzlichen Vormunds erforderlich sein. Eine Betreuung ist nicht von Nöten, wenn man mit einer vorsorglichen Vollmacht die Angelegenheiten des Erwachsenen durch einen Bevollmächtigten oder Bevollmächtigte gut bewältigt werden. VorsorgevollmachtMehr erfahren…