Vorsorgevollmacht Vorlagen

Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Erkrankung oder eine Katastrophe in jedem Alter in die Situation kommen, in der andere die Entscheidungen treffen müssen. Wer regelt dann Ihre Angelegenheiten bei den Behörden oder der Bank, wenn Sie es nicht mehr können? Damit Ihre Angelegenheiten im Ernstfall in Ihrem Sinne geregelt werden, sollten Sie Ihre Wünsche klar formulieren und in gesunden Tagen mit einer Verfügung Vorsorge treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person im Falle einer Notsituation alle notwendigen Entscheidungen für den nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber zu treffen. Die Vorsorgevollmacht setzt ein unbedingtes Vertrauen in den Bevollmächtigten voraus. Die rechtliche Grundlage ist der §164 im BGB. Die Vorsorgevollmacht bedarf einer bestimmten Form und dafür sind auf unserer Seite die Vorlagen, die Sie benötigen und herunterladen können.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person der Sie Ihr bedingungsloses Vertrauen stellvertretend für Sie handeln, entscheiden und Verträge abschließen zu dürfen. Sie können sich entweder umfassend oder in Teilbereichen vertreten lassen. Die Vollmacht tritt nur in Kraft, wenn Sie persönlich die Dinge nicht mehr selber bewältigen können. Eine Vollmacht kann dem Beauftragten auch jederzeit wieder entzogen werden oder in Ihrem Umfang verändert werden.

Welche Dinge können Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle Bereiche des beziehen. Der Bevollmächtigte kann sich um Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim und weitere Bereiche kümmern. Sie können auch persönliche Wünsche formulieren z.B. welche Dinge Sie unbedingt mit ins Heim nehmen möchten. Bei Angelegenheiten die Gesundheit betreffend müssen mit detaillierten Angaben geklärt werden und für den Bevollmächtigten muss ausdrücklich die Befugnis erteilt werden, ärztliche Maßnahmen zu erlauben oder sie zu untersagen. Eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthaltes müssen Sie ausdrücklich erteilen. Ihr Bevollmächtigter braucht das Recht für Sie über die Unterbringung in einem Heim zu entscheiden.

Kann nicht automatisch eine Familie entscheiden?

Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch im Alter über Sie entscheiden. Ohne eine Vollmacht oder den Beschluss einer Rechtlichen Betreuung darf niemand das tun. Niemand zwingt Sie eine Vollmacht zu erteilen. Ist aber keine vorhanden, wenn Sie maßgebliche Entscheidungen nicht mehr selbster treffen können, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Diese Person – entweder ein Familienmitglied sein oder jemand fremdes.

Nach welchen Kriterien wählt man den Bevollmächtigten aus?

Sie sollten dem Bevollmächtigten großes Vertrauen entgegenbringen. Es sollte jemand sein, der Sie gut kennt und der sich gut informiert. Jemand, der durchsetzungsfähig ist und die Entscheidung in Ihrem Sinne selbstlos trifft. Der Bevollmächtigte muss immer erreichbar sein und zu Ihnen regen Kontakt halten.

Muss die Vollmacht vor einem Notar oder vor Zeugen erteilt werden?

Damit die Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft hat, sollte sie vom Notar beurkundet sein. Es ist nicht vorgeschrieben, juristisch aber erforderlich, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder um Aufnahme von Darlehen geht. Die Vorsorgevollmacht sollten Sie von Zeit zu Zeit überprüfen und dies durch Ihre Unterschrift mit neuem Datum bestätigen. Für die Form gibt es einen weiten Gestaltungsspielraum.