Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist gerade dann nötig wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, wichtige Entscheidungen zu treffen, aber dennoch nicht auf die Selbstständigkeit ganz verzichten möchten. Wobei dieser Fall nicht nur dann eintritt, wenn man alt und gebrechlich wird, sonder auch durch eine schlimme Krankheit oder einen Unfall, ein Trauma ausgelöst werden kann. Dies sei zudem noch gesagt, für eine Vorsorgevollmacht ist man nie zu jung!

Doch was ist die Vorsorgevollmacht überhaupt?

Indem Sie ein Familienmitglied dazu festlegen, bei Ihnen die Vorsorgevollmacht zu übernehmen, umgehen Sie die gesetzliche Betreuung. Dadurch können Sie fast ganz normal leben, und müssen nicht auf „Freiheiten“ verzichten. Denn nur geschäftliche Angelegenheiten, bei denen Sie Unterschriften leisten müssten, werden nun von der ausgewählten Bezugsperson geleistet. Dies ist sehr wichtig um nicht fatale Fehler zu machen. Welche ansonsten Ihre Zukunft gefährden könnten.

Nicht Jeder ist als Bevollmächtigter geeignet

Sie sollten sich auf alle Fälle viel Gedanken darüber machen, WEN sie als Bevollmächtigten einsetzen möchten, denn dieser wird nicht vom Gericht überwacht, hat also freie Hand darüber, was er mit Ihnen und Ihrem Vermögen macht. Sie sollten dieser Person vollkommen vertrauen können, und sie sollte in der Lage sein, die richtigen Entscheidungen für Sie treffen zu können. Denn neben den Finanzen, ist es auch wichtig eventuell die richtigen Krankenpfleger, Haushaltshilfen, Putzhilfen und Arztbesuche für Sie zu regeln und zu organisieren. Falls Sie sich für die Kinder entscheiden, ist es auch sinvoll vielleicht alle mit einzubeziehen, so sorgen Sie vor, dass Sie später nicht alleine sind. Das die Kinder sich die Aufgaben teilen können. Doch es muss nicht immer nur die Familie sein, denn je nach Lage, ob Sie sich mit den Kindern, der Familie gut verstehen, dürfen Sie auch fremde Menschen als Bevollmächtigte aussuchen. Dies dürfen auch Anwälte, Freunde oder Angestellte sein. Wichtig ist Vertrauen und Kompetenz.

Was ist die Aufgabe eines Bevollmächtigten?

Der Bevollmächtigte wird alle Angelegenheiten übernehmen, die Sie selbst nicht mehr tun können. Dies wären in erster Linie alle Unterschriften, ob im Finanziellen Bereich oder aber auch für Verträge jeglicher Art. Zudem darf der Bevollmächtigte darüber verfügen, Wo Sie wohnen werden. Falls es nötig ist, Sie in ein Pflegeheim, eine Klinik oder im eigenen Heim betreuen zu lassen. Diesbezüglich kann er auch veranlassen, dass Sie die nötige Hilfe bekommen. Sei es einen neuen Arzt, einen Pfleger, eine Haushaltshilfe und vieles mehr. Alle diese Punkte sollten vorher, solange Sie noch „klar“ im Kopf sind besprochen werden.

Das Recht zu widerrufen

Falls Sie schon vor Jahren einen Bevollmächtigten auserkohren haben und nun merken, dass dieser es nur auf Ihr Reichtum abgesehen hat, da Sie ihn auch zum späteren Erben benannt haben, können Sie dies, sofern Sie noch dazu in der Lage sind widerrufen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, Sie aber eine weitere Person zum Bevollmächtigten ernannte haben, dürfen Sie diese Person dazu bitten, dies für Sie in die Hand zu nehmen. Denn auch wenn diese Ihnen nicht glauben sollte, wird sie es veranlassen die erste Person besser zu überprüfen, um sich davon zu überzeugen. Darum ist es gar nicht so schlecht, mehrere Personen dafür auszusuchen. Denn, bereits im Vertrag sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie vom Bevollmächtigten nicht getäuscht oder mies behandelt werden dürfen.