Patientenverfügung? Was ist das überhaupt?

biology-220005_640Die Patientenverfügung ist von einer Person ausgestellte Verfügung, die belegt, dass medizinische Behandlungen oder eine lebensverlängerte Maßnahme durchgeführt werden kann. Liegt ein Ernstfall vor und sind medizinische Behandlungen von Nöten, ist in der Patientenverfügung genau aufgezeichnet, ob der zu Behandelnde den Maßnahmen zustimmt oder eben nicht. Genau das Gleiche gilt für lebenserhaltende Maßnahmen.

Sollte eine Person durch einen Unfall so zu schaden gekommen sein das er hirntot ist, kann eine Patientenverfügung sehr von Vorteil sein. In dieser ist genau aufgezeichnet, ob der Patient durch künstliche Beatmung und angeschlossen an verschiedenen Geräten, an Leben erhalten lassen soll oder diese mittels der Patientenverfügung verweigert wird.

Was ohne eine Patientenverfügung mit der betreffenden Person passiert

Sollte es erhebliche Zweifel an einer Patientenverfügung geben oder schlicht und ergreifend einfach keine vorhanden, und der zu Betreffende einfach nicht mehr äußern kann, was sein Wille ist, werden zu treffende Entscheidungen auf einen Betreuer übertragen.

Hierbei ist es wichtig, genau die Entscheidung zu treffen, wie es der Patient, wenn er gekonnt hätte, festgehalten würde. Dies unterliegt einer Berücksichtigung einiger verschiedener Faktoren. Unter anderem wird dabei genau darauf geachtet, ob der Betreffende einer Religion angehört oder wie es mit der persönlichen Wertvorstellung aussah.

Die Form einer Patientenverfügung

Wer über eine Patientenverfügung nachdenkt und diese auch in Kürze umsetzen will, sollte diese schriftlich verfassen. Da es aber auch bei einer Patientenverfügung eine Ausnahme gibt, ist es in besonderen Härtefällen möglich, dass eine andere Form akzeptiert werden kann. Kann zum Beispiel der Betreffende keine Unterschrift mehr leisten, kann ein Notar hinzugezogen werden der ein Handzeichen, welches durch ihn beglaubigt wurde, genehmigt. Sollte der Betreffende nicht schreiben können, gilt genau das gleiche Prinzip, bei dem ein Besuch bei einem Notar nicht ausbleibt.

Wer eine Patientenverfügung erstellen kann und wie sie widerrufen wird

Laut dem deutschen Recht muss der, der eine Patientenverfügung erstellt zum einen volljährig und zum Anderen einwilligungsfähig sein. Dabei ist abzustellen, wie hoch intellektuelle Fähigkeiten des Betreffenden sind. Außerdem spielt es eine große Rolle, wie die gerade befindliche Situation ist.

Die Patientenverfügung kann von seinem Ersteller formlos und jederzeit widerrufen werden. Anders als bei einer Verfügung selbst, ist es nach dem deutschen Recht möglich, dass es für einen Widerruf nichts Schriftliches benötigt wird. Aus diesem rund ist es möglich den Widerruf mündlich oder durch ein entsprechendes Verhalten erfolgen kann. Trotz alledem muss genau zu erkennen sein, dass der, der die Patientenverfügung widerrufen will, seinen Wunsch geändert hat.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular einmal als Word- und einmal als PDF-Dokument zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Alternative:

Bei Formblitz finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema. Patientenverfügungsformulare stehen als kostenpflichtiger,fünfseitiger Download, rechtssicher geprüft, für Sie bereit.

Das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Hat ein Betreffender erst einmal eine Patientenverfügung erfasst, so ist es notwendig, diese auch in dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Diese beglaubigte Patientenverfügung wird dort dann zusammen mit der Versorgungsvollmacht gemeldet. Sollte dann ein Ernstfall eintreten, so kann der Bevollmächtigte ermittelt werden, den der Betroffene in der Patientenverfügung benannt hat. Die Kosten für eine solche Registrierung, die einmalig sind, fallen vergleichsweise eher gering aus.

Die Patientenverfügung kann aber auch bei einem privaten Unternehmen hinterlegt werden. Dies kann aber zu Folge haben, dass das mitgeführte Schriftstück, welches besagt, bei welchem Unternehmen die Patientenverfügung hinterlegt wurde, einfach übersehen werden kann.