Ist eine notarielle Beglaubigung für eine Patientenverfügung zwingend erforderlich?

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine sehr besondere, spezielle und vor allem delikate Angelegenheit. Denn immerhin wird eine Person von einer anderen dazu befugt über diese Person zu entscheiden, wenn auch diese in der äußerst unschönen Lage befindet, den eigenen Willen nicht mehr klar und deutlich kommunizieren zu können. Aus diesem Grund müssen sich die behandelten Ärzte auch wirklich vollkommen sicher darüber sein, dass die Person, welche in dem Namen des Patienten handelt, welcher seinen Willen nicht mehr kommunizieren kann, auch wirklich von dem Patienten befugt worden ist und der mitgeteilte Wille auch wirklich der Wille des Patienten ist. Aus diesem Grund denken viele Menschen zu Recht, dass für die Erstellung einer solchen Patientenverfügung zwangsläufig eine notarielle Beglaubigung notwendig ist. Das könnte man auch auf jeden Fall meinen, dennoch ist dem nicht zwangsläufig so. Natürlich kann man sich an einen Notar wenden, wenn man eine Patientenverfügung erstellen möchte, doch erstens ist das sehr teuer und somit mit sehr hohen Kosten verbunden und zweitens ist das nicht zwingend notwendig. Das ist von dem Gesetzgeber so bestimmt und somit vollkommen gültig und rechtens.

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Wieso wird kein Notar benötigt?
Eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung ist, wie bereits gesagt wurde, nicht unbedingt notwendig. Allerdings gibt es auch bestimmte Voraussetzungen, wenn man auf eine notarielle Beglaubigung verzichten möchte.

Wenn man die Patientenverfügung nicht notariell beglaubigen lassen möchte, gelten andere Voraussetzungen, an welche man sich halten muss. Natürlich kann man die Patientenverfügung nicht einfach selbst ausfüllen und auf einem Papier mit. Unterschrift benutzen, um eine andere Person dazu zu verfügen den Willen des Patienten mitzuteilen und durchzusetzen. Wenn man auf die notarielle Beglaubigung verzichtet, müssen die Formulare dennoch eine bestimmte Form haben. Diese anwaltlich und ärztlich erstellten Formulare kann man ganz einfach bei bestimmten Anbietern im Internet finden. Nur, wenn diese diese bestimmte Form haben und sowohl ärztlich als auch anwaltlich erstellt sind, kann man diese die die Erstellung der Patientenverfügung benutzen und auf den teuren Besuch bei dem Notar verzichten.

Man muss für diesen Zweck einfach die Fragen beantworten, welche in dem Formular gestellt werden und schon kann man sich die Patientenverfügung ohne notarielle Beglaubigung ausstellen lassen. Der Gesetzgeber verlangt von der Person lediglich eine Unterschrift, welche diese selbst und persönlich auf das Dokument setzen muss. Dass bei der Erstellung von einer Patientenverfügung keine notarielle Beglaubigung notwendig ist liegt an der Tatsache, dass der Gesetzgeber davon überzeugt ist, dass jeder geschäftsfähige Bürger dazu in der Lage sein sollte, ohne einen Notar oder eine Rechtsanwalt zu Rate ziehen zu müssen, die Patientenverfügung ausstellen zu können.

Wann ist eine notarielle Beglaubigung bei der Erstellung einer Patientenverfügung ratsam?
Es gibt bestimmte Situationen und Umstände, in welchen es ratsam ist, sich für die Erstellung einer Patientenverfügung an einen Rechtsanwalt oder an einen Notar zu wenden.
Sich an einen Notar oder an einen Rechtsanwalt zu wenden hat immer dann Sinn und ist immer Dan äußerst ratsam, wenn es Zweifel an der Einsichtsfähigkeit der Person gibt, welche die Patientenverfügung erstellen lassen möchte. Denn, man kann in einem solchen Fall zwar auf einen Notar oder auf einen Rechtsanwalt verzichten, doch das Problem könnte sich zu einem späteren Zeitpunkt stellen, wenn man auf einen Notar oder einen Rechtsanwalt verzichtet. Denn, wenn es auf Grund der genannten Zweifel zu Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit des Dokuments kommt, ist es immer sinnvoll und hilfreich, wenn man sich für die Erstellung der Patientenverfügung an einen Notar oder an einen Rechtsanwalt gewandt hat. Denn durch eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung wird die Tauglichkeit der geistigen Fähigkeiten des Betroffenen bestätigt und die Patientenverfügung kann auf keinen Fall angezweifelt werden und ist somit vollkommen gültig und muss so angenommen werden.