Wer darf eine Patientenverfügung erstellen?

Kein Mensch macht sich gerne Gedanken darüber, was einmal passieren soll, wenn man im Krankenhaus liegt und seinen Willen nicht mehr mitteilen kann. Damit man nicht einfach von anderen Menschen bestimmt werden kann, welche womöglich nicht das beste für einen wollen oder den Willen des Patienten bewusst nicht den Ärzten mitteilen, sollte man sich Gedanken darüber machen, was man für sich selbst möchte und diesen Willen dann in einer sogenannten und rechtlich gültigen Patientenverfügung festhalten.
Eine solche Patientenverfügung kann jedoch nicht von jedem erstellt werden. Oder um es anders zu sagen, gelten bestimmte Voraussetzung dafür, um sich eine solche Patientenverfügung ausstellen lassen zu können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit man sich eine Patientenverfügung erstellen lassen kann?
Das deutsche Recht hat die Angelegenheit der Patientenverfügung klipp und klar geregelt und hat für diese verbindliche Gesetze erstellt. Da es sich bei einer solchen Patientenverfügung in gewisser Weise um einen Vertrag handelt, muss man, um eine solche Patientenverfügung erstellen zu können, volljährig sein. Die Volljährigkeit an sich ist jedoch nicht die einzige Voraussetzung, welche man erfüllen muss, wenn man eine Patientenverfügung erstellen lassen möchte. Denn es gibt durch bestimmte Umstände Situationen, in welchen eine Person zwar durchaus volljährig ist, auf Grund bestimmter Umstände jedoch nicht in der Lage dazu ist den Willen klipp und klar darzustellen. Deshalb muss man für das Erstellen einer Patientenverfügung nicht nur volljährig, sondern auch einwilligungsfähig sein.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular einmal als Word- und einmal als PDF-Dokument zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Alternative:

Bei Formblitz finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema. Patientenverfügungsformulare stehen als kostenpflichtiger,fünfseitiger Download, rechtssicher geprüft, für Sie bereit.

Was ist die Einwilligungfähigkeit und wie wird diese definiert?
Wie die Volljährigkeit definiert ist, ist den meisten Menschen klar. Sobald man das 18. Lebensjahr beendet hat, ist man volljährig und gesetzlich gesehen ein erwachsener Mensch und somit vollkommen geschäftsfähig. Was die Einwilligungfähigkeit betrifft und wie diese definiert wird, wissen jedoch nicht alle, weshalb hier erläutert wird, worum es sich bei der Einwilligungfähigkeit handelt. Bei der Einwilligungfähigkeit handelt es sich, wie der Name bereits sagt, um die Fähigkeit, eine Einwilligung zu erteilen. Diese Fähigkeit kann von bestimmten Gutachtern und Personen gemessen werden. Dabei orientieren sich diese Personen, welche unter anderem Ärzte, notare oder Anwälte sein können, an der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der betroffenen Person.

Es kommt dabei immer darauf an, wie hoch die intellektuellen Fähigkeiten der Person sind und wie komplex der Eingriff ist, welchen die Person vornehmen lassen möchte. Festgehalten und zusammengefasst kann man also sagen, dass eine Patientenverfügung nur von Personen erstellt werden kann, welche volljährig ist und vollkommen und uneingeschränkt einwilligungfähig sind. Das bedeutet in diesem Fall auch, dass Kinder, welche noch nicht volljährig sind und nicht für sich selbst bestimmen können, keine Patientenverfügung erstellen können. In diesem Fall muss immer darauf vertraut werden, dass die Erziehungsberechtigten, in Absprache mit dem behandelnden Arzt, die richtige Entscheidung treffen.

Wo wird die Patientenverfügung erstellt?
Es ist vollkommen richtig, dass eine Patientenverfügung erstellt werden kann, wenn die Person, welche die Patientenverfügung erstellen möchte, volljährig und entscheidungsfähig ist. Dennoch reicht es nicht aus, wenn die Person selbst eine solche Patientenverfügung erstellt und damit eine bestimmte Person dazu berechtigt Entscheidungen zu treffen, wenn die Person selbst die Entscheidungen nicht treffen kann.

Es muss immer vollkommen sicher gestellt werden, dass die befugte Person auch wirklich von dem Patienten dazu berechtigt worden ist die Entscheidung zu treffen und dadurch den Willen des Patienten durchzusetzen. Oft genug passiert es, dass aus Geldgier und anderen Gründen versucht wird, sich einer Person zu entledigen, indem der falsche Wille mitgeteilt wird. Aus diesem Grund muss die Patientenverfügung von einem Notar, einem Anwalt oder einer anderen amtlichen Person erstellt werden. Diese stellen sicher, dass die Unterschrift des Patienten echt ist und dass diese die Patientenverfügung auch wirklich aus freien Stücken ausstellen lässt und somit eine andere Person dazu befugt zu handeln.