Wie erfährt der behandelnde Arzt im Notfall von einer Patientenverfügung?

Leider kündigen sich Katastrophen nicht im voraus an, ansonsten könnte man sich gut und sicher vor diesen schützen. So kommt es leider immer wieder und nahezu täglich vor, dass schlimme Unfälle oder auch andere Tragödien passieren, welche unter Umständen dazu führen, dass geschädigte Personen so stark verletzt sind, dass diese nicht mehr selbst ihren Willen ausdrücken und dem behandelnden Arzt somit nicht mehr sagen können, was diese für sich selbst möchten.

Wenn man sich geplant einer riskanten Operation unterzieht oder andere geplante Eingriffe vornehmen lassen möchte, kann man den behandelnden Arzt im voraus über eine Patientenverfügung informieren und diese dann dem Arzt vor der Operation geben. So weiß dieser dann, wenn es während der Operation oder auch nach dem Eingriff zu Komplikationen kommen sollte, sofort Bescheid, was der Patient für sich selbst möchte und wie er in dem gegebenen Notfall handeln soll. Etwas anders gestaltet sich die Situation dann, wenn ein Notfall ganz plötzlich auftritt und man keinen Einfluss auf das Risiko hat. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn man einen Unfall hat oder plötzlich ins Koma fällt. In diesem Fall hat man keine Zeit und oft auch keine Möglichkeit den Arzt über eine mögliche Patientenverfügung in Kenntnis zu setzen. Doch die Patientenverfügung existiert genau aus dem Grund um sicher zu stellen, dass der eigene Wille respektiert und durchgeführt wird. Aus diesem Grund fragen sich natürlich viele Leute zu Recht, wie der Arzt in einem Krankenhaus, wenn man Opfer eines Notfalls werden sollte, von dieser Patientenverfügung erfährt. Denn im Normalfall trägt man diese nicht einfach so mit sich herum.

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Wie erfährt der behandelnde Arzt im Notfall von der Patientenverfügung?
Wenn man sicher stellen möchte, dass der behandelnde Arzt über die Patientenverfügung in Kenntnis gesetzt wird, dann sollte man immer Sorge dafür tragen, dass die Patientenverfügung bei Personen aufbewahrt wird, welche im Notfall immer schnell und vor allem zuverlässig zu erreichen sind. Das kann zum einen der Hausarzt und zum anderen ein enger Angehöriger oder ein sehr guter und zuverlässiger Freund sein.

Wenn diese die Patientenverfügung bei sich aufbewahren, können diese im Notfall schnell auf diese zurückgreifen und den behandelnden Arzt auch in einem Notfall über die Patientenverfügung in Kenntnis setzen, so dass der Wille des Patienten auf jeden Fall erfüllt wird.

Die Ärzte im Krankenhaus sind bei einem Notfall jedoch in aller erster Linie darauf bedacht den Betroffenen zu helfen und nicht erst herauszufinden, wer der Hausarzt ist und welche Angehörigen oder welche Freunde eine mögliche Patientenverfügung haben könnten. Damit man also sicher sein kann, dass der Hausarzt oder der Familienangehörige oder der Freund über den Notfall informiert wird und die Patientenverfügung dem Arzt zukommen lassen kann, sollte man immer eine Karte oder auch einen Zettel bei sich tragen, auf welchem vermerkt ist, dass man über eine solche Patientenverfügung verfügt. Um alles etwas leichter zu gestalten sollte man dazu direkt die Telefonnummer der Person auf dem Zettel vermerken, welche in dem Besitz der Patientenverfügung ist.

Ebenso sollte auf der Karte stehen, welcher Person man die Vollmacht übertragen hat, wenn man nicht selbst für sich bestimmen kann.

Andere Alternativen für die Hinterlegung
Hat man keine Familie und keine Freude und möchte die Patientenverfügung ungern bei seinem. Hausarzt hinterlegen, kann man diese auch bei dem Deutschen Roten Kreuz hinterlegen. Dafür fällt jedoch eine kleine Gebühr an, welche man dann direkt an das Deutsche Rote Kreuz zahlen muss. In diesem Fall muss man auf die kaete natürlich auch das Deutsche Rote Kreuz schreiben, damit sie Ärzte im Notfall dann direkt dort anrufen und sich über die Patientenverfügung erkundigen können.

Wichtig! Für die Hinterlegung der Patientenverfügung sollte man ausschließlich Menschen wählen, welchen man voll und ganz vertraut.